Monatszeitung
Im Jahr 2017 haben ich das erste Mal über die Idee einer Interessengemeinschaft
im Zuge der sich abzeichnete Entwicklung im Zusammenhang mit der Änderung
des Energieeinspeisegesetzes gesprochen. Die Interessensgemeinschaft sollte
und soll aus meiner Sicht, die Bündelung der rechtlichen Klärung vereinen. Es hat
sich viel getan und es hat sich Aufgezeigt, dass die Befürchtungen noch
übertroffen wurden.
Nun ist es schon März 2019 und die Formalitäten der Rehburger
Prozessführungsgesellschaft UG sind nun endlich abgearbeitet. Die Gründung
dieser Gesellschaft war am 16.10.2018 durchgeführt worden.
Es ist schon bezeichnend, dass dieser Verwaltungsakt sich so in die Länge
gezogen hat. Es hängt vielleicht mit dem Unternehmensgegenstand zusammen.
Diese Gesellschaft ist zum Zwecke der Interessenvertretung und Prozessführung
zur Gleichbehandlung in der Energiegewinnung und Vermarkung auf dem
Wirtschaftsgebiet der Bundesrepublik Deutschland im privaten und gewerblichen
Bereich ins Leben gerufen und gegründet worden. Es geht da nicht um den
Einzelnen, sondern ums Gesamte. Auch um den Schutz der Schöpfung und somit
unsere Lebensgrundlage.
Es ist als ein Angebot an Interessierte aus dem erneuerbaren Bereich und
insgesamt zu verstehen. Die erneuerbaren Energien sind von Idealisten seit den
80-ger Jahren des vergangenen Jahrhunderts in die modere geführt und
Wettbewerbsfähig gemacht worden. Es hat sich in allen Ebenen der Bereiche
Interessierte gefunden und ihr Können eingebracht.
Nicht durch die sich auf dem Energiewirtschaftsgesetz von 1933 ausruhenden
Energiekonzerne haben diese Leistung vollbracht.
Wir erinnern uns alle an Growian im Kaiser Wilhelm Koog. Das Vorzeigeprojekt
zum Erklären der Sinnlosigkeit sich mit Windenergie zu beschäftigen, ist
gescheitert. Man fühlte sich gestört und wollte zeigen, dass Windenergie
insgesamt keine Zukunft findet.
Dieser Versuch ist auch als gescheitert zu betrachten. Die gesamten alternativen
Energien sind eventuell als Übergang zu betrachten. In keinster Weise als
gescheitert.
Dieses gewollte negative Aufzeigen der Energiekonzerne spornte die Idealisten
nur an und es entwickelte sich die Windenergie prächtig. Heute ist in der
Rückbetrachtung eine Erfolgsstory ersichtlich. Gleiches gilt für die Photovoltaik
und eventuell auch für Biogas. Andere Bereiche haben sich neu entwickelt.
Es haben sich Techniken zur Einsparung, Doppelnutzung und Effizienz erfolgreich
angegliedert. Einige Dämmmaßnahmen in der heutigen Baukultur, sind ernsthaft
zu hinterfragen. Dieses gilt für alles grundsätzlich. Eine Erfolgsstory kann aus der
Bequemlichkeit auch zum Misserfolg werden.
Um die Gleichgewichtigkeit der Unternehmungen zu gewährleisten ist vom Bund
die Kontrolle über die Kartellbehörden zwingend erforderlich. Die Bundesrepublik
Deutschland hat dieses ohne Vorbehalte durchzusetzen.
Da die Energiekonzerne sich benachteiligt fühlten, wurde unter anderem die
Bundesnetzagentur gegründet und mit der Versorgungssicherheit betraut. Dieses
war bis dato Aufgabe der Energiekonzerne. Dieses wurde durch das
Energiewirtschaftsgesetz von 1933 den Energieversorgern abverlangt.
Durch den erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien wurden gleich zwei
Punkte, welche gegen das Energiewirtschaftsgesetz auszulegen waren,
offensichtlich.
1. Aus 1933 und somit rechtsungültig
2. Die Energiekonzerne wurden durch die erneuerbaren Energien überrannt
Die Versorgungssicherheit konnte nicht mehr gewahrt werden. Dann kam als
weiteres hinzu, dass internationale Vereinbarungen den Bund und somit auch die
Bundesrepublik Deutschland unter Zugzwang zur Einsparung von CO² und
weiterer Schadstoffe nötigten. Es wurde auch beschlossen, aus der Kernkraft
auszusteigen.
Dann wurde noch über den Ausstieg aus der Kohle diskutiert und 2019
beschlossen. Alles zusammengefasst, ist existenzbedrohend für die
konventionelle Energieversorgung. Vor 1933 hatten wir in Deutschland regionale
Versorgung. Es ging damals schon.
Technisch wäre und ist es heute möglich. Ich denke auch, es zwingend
erforderlich. Die Netzagentur hat zentrale Aufgaben der Verteilung und
Netzsicherheit übernommen. Die Erneuerbaren sind, eine Erfolgstory gewesen.
Die Erneuerbaren hätten es bleiben können.
Die jetzigen Verantwortlichen im erneuerbaren Bereich begehen die gleichen
Fehler wie einst die Energieversorger. 2016-2017 spätestens, zeichnete sich diese
Entwicklung ab. Wo ist das Kartellamt? Wo ist die Gleichbehandlung?
Mit dem EEG 2017 hat sich alles zu Gunsten der Energieversorger gewendet.
Deshalb ist Nord Stream auch so elementar wichtig. Deshalb werden auch im
Netzausbau 70 % der Leitungskapazität für Stromtransporte von und nach
Nordeuropa reserviert und nicht für den Abtransport erneuerbarer Energien
verwendet. Für den Bund und die Energieversorger ist dieser rechtliche
Zusammenhang elementar. Deshalb musste die Bundesrepublik Deutschland
umschwenken. Weg vom regionalem.
Der Handel mit Strom ist nur möglich, wenn Grundlast geliefert werden kann.
Über den Handel können auch die Erneuerbaren mit einfließen. Das haben die
Bundesregierung und der Bund auch gemerkt und kurzerhand die
Rahmenbedingungen geändert.
Die Interessenverbände der Erneuerbaren und die Verantwortlichen der
Erneuerbaren, haben sich mit Floskeln beruhigt und meinten so schlimm wird es
schon nicht werden. Das hatten die Energieversorger damals auch gedacht. Dann
wurde auch noch ein Growian installiert um es zu verdeutlichen.
Noch ist es nicht zu spät. Herr Schröder und Herr Gabriel haben zwar mit
Absicherung gute Arbeit geleistet, aber grundsätzlich ist eine neue Orientierung
der Verantwortlichen aus dem erneuerbaren Bereich möglich und wäre
erfolgreich durchzuführen.
Vorerst verbleibe ich
Mit freundlichem Gruß
Heino Schönfeld