Monatszeitung

Im Jahr 2017 haben ich das erste Mal über die Idee einer Interessengemeinschaft im Zuge der sich abzeichnete Entwicklung im Zusammenhang mit der Änderung des Energieeinspeisegesetzes gesprochen. Die Interessensgemeinschaft sollte und soll aus meiner Sicht, die Bündelung der rechtlichen Klärung vereinen. Es hat sich viel getan und es hat sich Aufgezeigt, dass die Befürchtungen noch übertroffen wurden.
Nun ist es schon März 2019 und die Formalitäten der Rehburger Prozessführungsgesellschaft UG sind nun endlich abgearbeitet. Die Gründung dieser Gesellschaft war am 16.10.2018 durchgeführt worden. Es ist schon bezeichnend, dass dieser Verwaltungsakt sich so in die Länge gezogen hat. Es hängt vielleicht mit dem Unternehmensgegenstand zusammen. Diese Gesellschaft ist zum Zwecke der Interessenvertretung und Prozessführung zur Gleichbehandlung in der Energiegewinnung und Vermarkung auf dem Wirtschaftsgebiet der Bundesrepublik Deutschland im privaten und gewerblichen Bereich ins Leben gerufen und gegründet worden. Es geht da nicht um den Einzelnen, sondern ums Gesamte. Auch um den Schutz der Schöpfung und somit unsere Lebensgrundlage.
Es ist als ein Angebot an Interessierte aus dem erneuerbaren Bereich und insgesamt zu verstehen. Die erneuerbaren Energien sind von Idealisten seit den 80-ger Jahren des vergangenen Jahrhunderts in die modere geführt und Wettbewerbsfähig gemacht worden. Es hat sich in allen Ebenen der Bereiche Interessierte gefunden und ihr Können eingebracht. Nicht durch die sich auf dem Energiewirtschaftsgesetz von 1933 ausruhenden Energiekonzerne haben diese Leistung vollbracht.
Wir erinnern uns alle an Growian im Kaiser Wilhelm Koog. Das Vorzeigeprojekt zum Erklären der Sinnlosigkeit sich mit Windenergie zu beschäftigen, ist gescheitert. Man fühlte sich gestört und wollte zeigen, dass Windenergie insgesamt keine Zukunft findet.
Dieser Versuch ist auch als gescheitert zu betrachten. Die gesamten alternativen Energien sind eventuell als Übergang zu betrachten. In keinster Weise als gescheitert.
Dieses gewollte negative Aufzeigen der Energiekonzerne spornte die Idealisten nur an und es entwickelte sich die Windenergie prächtig. Heute ist in der Rückbetrachtung eine Erfolgsstory ersichtlich. Gleiches gilt für die Photovoltaik und eventuell auch für Biogas. Andere Bereiche haben sich neu entwickelt. Es haben sich Techniken zur Einsparung, Doppelnutzung und Effizienz erfolgreich angegliedert. Einige Dämmmaßnahmen in der heutigen Baukultur, sind ernsthaft zu hinterfragen. Dieses gilt für alles grundsätzlich. Eine Erfolgsstory kann aus der Bequemlichkeit auch zum Misserfolg werden.
Um die Gleichgewichtigkeit der Unternehmungen zu gewährleisten ist vom Bund die Kontrolle über die Kartellbehörden zwingend erforderlich. Die Bundesrepublik Deutschland hat dieses ohne Vorbehalte durchzusetzen. Da die Energiekonzerne sich benachteiligt fühlten, wurde unter anderem die Bundesnetzagentur gegründet und mit der Versorgungssicherheit betraut. Dieses war bis dato Aufgabe der Energiekonzerne. Dieses wurde durch das Energiewirtschaftsgesetz von 1933 den Energieversorgern abverlangt.

​ Durch den erfolgreichen Ausbau der erneuerbaren Energien wurden gleich zwei Punkte, welche gegen das Energiewirtschaftsgesetz auszulegen waren, offensichtlich.
1. Aus 1933 und somit rechtsungültig
2. Die Energiekonzerne wurden durch die erneuerbaren Energien überrannt

Die Versorgungssicherheit konnte nicht mehr gewahrt werden. Dann kam als weiteres hinzu, dass internationale Vereinbarungen den Bund und somit auch die Bundesrepublik Deutschland unter Zugzwang zur Einsparung von CO² und weiterer Schadstoffe nötigten. Es wurde auch beschlossen, aus der Kernkraft auszusteigen.
Dann wurde noch über den Ausstieg aus der Kohle diskutiert und 2019 beschlossen. Alles zusammengefasst, ist existenzbedrohend für die konventionelle Energieversorgung. Vor 1933 hatten wir in Deutschland regionale Versorgung. Es ging damals schon.
Technisch wäre und ist es heute möglich. Ich denke auch, es zwingend erforderlich. Die Netzagentur hat zentrale Aufgaben der Verteilung und Netzsicherheit übernommen. Die Erneuerbaren sind, eine Erfolgstory gewesen. Die Erneuerbaren hätten es bleiben können.
Die jetzigen Verantwortlichen im erneuerbaren Bereich begehen die gleichen Fehler wie einst die Energieversorger. 2016-2017 spätestens, zeichnete sich diese Entwicklung ab. Wo ist das Kartellamt? Wo ist die Gleichbehandlung? Mit dem EEG 2017 hat sich alles zu Gunsten der Energieversorger gewendet. Deshalb ist Nord Stream auch so elementar wichtig. Deshalb werden auch im Netzausbau 70 % der Leitungskapazität für Stromtransporte von und nach Nordeuropa reserviert und nicht für den Abtransport erneuerbarer Energien verwendet. Für den Bund und die Energieversorger ist dieser rechtliche Zusammenhang elementar. Deshalb musste die Bundesrepublik Deutschland umschwenken. Weg vom regionalem.
Der Handel mit Strom ist nur möglich, wenn Grundlast geliefert werden kann. Über den Handel können auch die Erneuerbaren mit einfließen. Das haben die Bundesregierung und der Bund auch gemerkt und kurzerhand die Rahmenbedingungen geändert.
Die Interessenverbände der Erneuerbaren und die Verantwortlichen der Erneuerbaren, haben sich mit Floskeln beruhigt und meinten so schlimm wird es schon nicht werden. Das hatten die Energieversorger damals auch gedacht. Dann wurde auch noch ein Growian installiert um es zu verdeutlichen.
Noch ist es nicht zu spät. Herr Schröder und Herr Gabriel haben zwar mit Absicherung gute Arbeit geleistet, aber grundsätzlich ist eine neue Orientierung der Verantwortlichen aus dem erneuerbaren Bereich möglich und wäre erfolgreich durchzuführen.

Vorerst verbleibe ich
​ Mit freundlichem Gruß
Heino Schönfeld